Urheber (z.B. Fotografen, Designer, Grafiker)
Urheber (z.B. Fotografen, Designer, Grafiker)
Zu meinen Mandanten gehören kreative Köpfe aus unterschiedlichsten Branchen. In Zusammenhang mit dem Schutz ihrer Rechte an ihren schöpferischen Leistungen stellen sich die folgenden Fragen:
- Können für ein Arbeitsergebnis Urheberrechte geltend gemacht werden?
- Was ist zu tun, um Urheberrechtsschutz in Anspruch nehmen zu können?
- Besteht ein Anspruch auf Benennung als Urheber?
- Wie kann die Nutzung von Bildern oder kreativer Leistungen im Internet verhindert werden?
- Ist eine Eintragung als Marke oder Geschmacksmuster möglich?
- Ist die Einräumung von Nutzungsrechten für jetzt noch nicht bekannte Nutzungsarten möglich?
- Besteht neben einem Unterlassungs- auch ein Schadensersatzanspruch?
- Wie wird der Schadensersatz berechnet?